Worst Case: Das bedeutet eine Bauträger-Insolvenz für private Bauherren / Interview mit RA Manuela Reibold Rolinger #53

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00:00:36: und einige davon auch Insolvenz angemeldet haben. Um dieses Thema zu besprechen, habe ich heute eine sehr bekannte Rechtsanwältin für Baurecht eingeladen, Frau Manuela Reibold-Rohlinger. In dieser Folge erfahrt ihr, warum die Insolvenz bei Bauträgern ein echter Worst Case ist, worin sich die rechtliche Situation bei einem Generalunternehmer und einem Bauträger unterscheidet, ihr bekommt konkrete Tipps, wie ihr handeln solltet, wenn ihr von einer Insolvenz betroffen seid und wie ihr bereits bevor ihr einen Vertrag unterschreibt, dass da auch wirklich alle

00:01:12: Sicherheiten für euch drin sind. Denn so viel vorab, der Bauträger schreibt den Vertrag nicht in eurem Sinne und lässt da gerne wichtige Bestandteile auch mal weg. Also spitzt unbedingt die Ohren, wenn ihr überlegt, eine Immobilie mit einem Bauträger oder einem Generalunternehmer bauen zu lassen. Das ist wirklich enorm wichtig, denn ihr dürft da in keinem Fall gutgläubig in was reinschlettern.

00:01:38: Also los geht's! Ich begrüße heute die Anwältin Manuela Reibold-Rohlinger. Hallo Manuela. Hallo, grüße dich Anna. Schön, dass ich da sein darf. Ja, freut mich, dass du dir die Zeit nimmst. Ich stelle euch Frau Reibold-Rohlinger mal ganz kurz vor. Sie ist Rechtsanwältin für Bau- und Architektenrecht und hat ihre eigene Kanzlei. Und dort vertritt sie auch private Bauherren, die Probleme mit ihren Architekten und Bauträgern und auch Generalübernehmern haben. Und der ein oder andere

00:02:11: kennt sie vielleicht auch aus der TV-Sendung Die Bauretter. Also schön, dass du dir Zeit nimmst. Heute geht es um das Thema Insolvenzen von Bauträgern und Generalübernehmern. Aktuell häufen sich ja die Meldungen, dass viele Bauträger Insolvenz anmelden. Allein in den letzten Wochen waren es die Unternehmen Euroboden, die Projekt Immobilien, Zentrum und Development Partner. Und bei der Projekt aus Nürnberg geht es sogar um 1850 Wohnungen, die meist von Privatpersonen gekauft wurden, aber noch nicht fertiggestellt sind. Und als Laie läuft es mir da so ein bisschen eiskalt den Rücken

00:02:46: runter, denn es geht ja für private Personen um so viel Geld und der Gedanke, dass dieses mühsam ersparte Eigenkapital dann einfach weg ist, das finde ich ganz schlimm. Und deshalb freue ich mich, dass du heute als Expertin uns da vielleicht so ein bisschen Licht ins Dunkel bringst. Meine erste Frage ist, ist das wirklich so ein Worst-Case-Szenario, die ist so eine Insolvenz von einem Bauträger? Oder kannst du da schon vorab ein bisschen Entwarnung geben?

00:03:14: Leider, leider kann ich ganz und gar keine Entwarnung geben. Eigentlich geht es jetzt erst so richtig los. Und darum ist es so wichtig, wenn man noch nicht unterschrieben hat, sich gut zu schützen. Da können wir später noch drüber reden. Es ist aber ganz wichtig, dass es mir auch, dass es klar wird heute in unserem Podcast, worüber wir sprechen.

00:03:32: Also wenn ich auf eigenem Grundstück mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der auch die Planung macht, ein Haus baue, ist die rechtliche Situation eine ganz andere, als ob ich zum Beispiel in Stuttgart in einem großen Komplex eine Eigentumswohnung von einer Bauträgergesellschaft, also einer Bauträgerin kaufe. Da ist die Insolvenzsituation ungleich problematischer. Es ist wirklich Wahnsinn, was da auf einen zukommt, mit wie viel Zeitverlust und vor allen Dingen auch Verlust von Geldmitteln und vielleicht sogar das komplette Scheitern des Bauvorhabens, ich da rechnen muss. Und darum ist es mir wichtig, dass man da ein bisschen differenziert. Viele Leute reden von Bauträger, meine aber den Generalunternehmer. Vielleicht mache ich das mal zuerst, weil das nicht so komplex ist. Also wenn ich auf

00:04:19: einem eigenen Grundstück baue, gehört mir das, was während der Bauphase auf meinem Grundstück entsteht. Und wenn ich bis dahin immer entsprechend den Bautenstand gezahlt habe und nicht in der Überzahlung bin und auch noch durch eine gewissenhafte Bautenstandsüberprüfung weiß, dass das, was da steht, auch mangelfrei ist, ist meine Gefahr im Falle einer Insolvenz im Grunde nur die, dass es wahrscheinlich teurer wird, wenn ein anderer das fertig baut.

00:04:48: Und dass ich dann nicht mehr auf die Leistungen des insolventen Unternehmers, auf die Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann. Für die Leistungen, die schon gebaut sind. Beim Bauträger ist esigentumswohnung kaufe, kaufe ich immer einen Anteil des Grundstücks mit. Aber das bekomme ich erst ganz am Ende übertragen.

00:05:08: Was zur Folge hat, dass ich, wenn ich während der Bauzeit zahle, ich immer auf ein fremdes Grundstück einzahle. Und das macht die Situation eben so problematisch, weil ich nicht nur das Problem habe, dass auch vielleicht 10, 20, 30 andere Eigentümer auch das gleiche Problem haben wie ich und mit mir gemeinsam gegebenenfalls weiterbauen müssten, sondern dass ich eben gegebenenfalls nicht abgesichert

00:05:33: bin, weil es gibt auch Bauträger, die vergessen, Notare dürften das gar nicht mehr vergessen, sage ich mal ganz frech, die Vertragserfüllungssicherheiten in den Bauträgerverträgen einzubauen und zu implementieren. Aber manchmal hat man auch im Bauträgergeschäft zu früh zu viel bezahlt, weil einfach behauptet wird, ein Bautenstand ist erreicht, der noch gar nicht erreicht ist. Dann hat man auf jeden Fall zu viel bezahlt für den Bautenstand und es geht nicht weiter. Und bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft

00:06:00: habe ich das Problem, dass ich mit vielen anderen eine Lösung finden muss, wenn sich der Insolvenzverwalter entscheiden sollte, nicht weiter bauen zu wollen. Also Siehs ist ein riesen komplexes Feld. Man kann das Insolvenzrisiko beim Bauträgervertrag im Grunde gar nicht ordentlich absichern. Die fünf Prozent der Auftragssumme. Das ist so ein kleiner, kleiner, sagen wir mal, im Gesetz vorgesehene Notanker von fünf Prozent der Bruttoauftragssumme. Aber die Insolvenzsituation beim Bauträgervertrag beschäftigt zum Beispiel den Bauherrenschutzbund. Da bin ich Vertrauensanwältin schon seit vielen, vielen Jahren und da wird ganz viel immer wieder gesagt, ihr müsst da mehr in den Verbraucherschutz schauen. Da sind so viele Verbraucher, die viel viel Geld verlieren, ganz abgesehen von

00:06:47: Zeit und all diesen Doppelzinsen, Doppelbelastung, Miete und so weiter. Aber es ist ganz schwer da auf dieser politischen Ebene was zu erreichen. Es gibt die Makler- und Bauträgerverordnung, die ist ja vor vielen Jahrzehnten entwickelt worden, um den Verbraucher zu schützen. Aber ein Bauträgerkauf, also eine Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses, ist und bleibt ein Risikogeschäft, weil man eben während der kompletten Bauzeit nicht auf sein

00:07:15: eigenes Grundstück zahlt und den Mehrwert, der da entsteht, sondern man zahlt auf ein Grundstück, das dem Bauträger gehört. Darum ist es so wichtig, dass man das differenziert. Die Insolvenz eines Generalunternehmers bei entsprechender Absicherung und die des Bauträgers. Und ich kann das gleich mal aus dem Nähkästchen erzählen. Wir haben ja häufiger auch Baufamilien, die sich mit mehreren zusammengetan haben. Reihenhaussiedlungen oder auch so Einheiten mit 20 Eigentümern, wo es dann eben zur Insolvenz kommt. Und das kann gut ausgehen, wenn man in der Lage ist, den Bautenstand, da können wir gleich drüber sprechen,

00:07:48: feststellen zu lassen und sich da richtig verhält. Und man verhandelt mit dem Insolvenzverwalter. Es kann aber auch schlecht ausgehen bis hin zum kompletten Verlust des Geldes, je nachdem, wie die notarielle Urkunde aussieht, normalerweise muss das eingezahlte Geld gesichert sein. Durch eine sogenannte Pfandfreigabeerklärung ist alles ganz kompliziert. Es tut mir leid, aber das ist leider tief juristisch das Problem.

00:08:13: Aber ich kann immer nur sagen, gerade beim Bauträgervertrag ist die Überprüfung des Bautenstandes und die Zahlung nach dem Baufortschritt noch viel, viel wichtiger als beim GU-Vertrag. Da ist es auch wichtig. Und so ganz kann man das Risiko leider nicht nehmen. Ja. Fangen wir mal an. Ich bin in der Situation und mein Bauträger ist aktuell insolvent gegangen oder hat mir einen Brief geschrieben oder ich habe es den Medien entnommen, wie jetzt zum Beispiel diese Projekt Immobilien mit 1850 Wohnungen. Wie läuft jetzt so

00:08:44: eine Insolvenz ab und was sollte ich tun? Wie sollte ich handeln? Noch mal einen Schritt weiter vor. Wenn ich merke, da stimmt was nicht. Die Nachunternehmer kommen nicht auf der Baustelle. Man erreicht keinen mehr.

00:08:57: Oder man kriegt von den Nachunternehmern gesagt, ich krieg kein Geld. Der Bauträger behauptet, ihr habt die Raten nicht bezahlt. Sowas kommt auch häufiger vor. Da müssen alle roten Lampen angehen. Und dann sollte man zumindest mal schauen, ob man schon eine Information über die Seite insolvenzbekanntmachungen.de über den Bauträger herausfinden kann.

00:09:19: Da weiß ich dann eben, was passiert. Aber wenn jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet ist, muss man erst mal schauen, wer hat das denn alles veranlasst? Also war es der Bauträger selbst, der gesagt hat, ich kann nicht mehr die Rechnung bezahlen, ich möchte jetzt einen sogenannten Eigeninsolvenzantrag stellen? Das hat später in der Konsequenz, ob man kündigen kann, eine Relevanz. Oder aber ob ein Nachunternehmer beispielsweise sagt,

00:09:45: hey, ich kriege mein Geld nicht und du kannst offenkundig nicht zahlen. Ich stelle jetzt einen Antrag im Insolvenzgericht. Auch das ist möglich. Also ein Drittantrag. Dann wird das Gericht ein Aktenzeichen anlegen und einen sogenannten vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

00:10:02: Das ist jetzt nicht unbedingt immer der, der das am Ende auch ist, aber der vorläufige Insolvenzverwalter, der prüft erstmal, was da eigentlich finanziell los ist. Der guckt sich alle Bauvorhaben an, prüft, wie das Vermögen verwaltet wurde bis dahin, guckt, wer was gezahlt hat und dann entscheidet der Bauträger, Entschuldigung, dann entscheidet der Insolvenzverwalter, ob das Bauvorhaben fortgesetzt wird oder ob er mit dem Unternehmen quasi so eine Art Sanierung durchführt, ja, es weiterführt und zu Ende führt, ob er es verkauft oder ob er es abbricht. Und ich kann, ich mache jetzt seit 30 Jahren Verbraucherbaurecht

00:10:41: und ich kann sagen, dass 95 Prozent, 90, 95 Prozent der Bauvorhaben nicht fortgesetzt werden. Das heißt, der Bauträger tritt nicht ein und erfüllt den Vertrag als Vertreter des Bauträgers. Sondern in den allermeisten Fällen wird festgestellt, dass der Bautenstand nicht dem entspricht,

00:11:02: was die meisten schon bezahlt haben. Und dann haben wir halt ein Riesenproblem. Aber wenn dann noch nicht genug Geld da ist, um das Insolvenzverfahren durchzuführen, dann sieht es noch schlechter aus. Dann hat man nur die Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen,

00:11:17: was man bezahlt hat. Man kann ja dann kündigen. Nur muss man höllisch aufpassen im Insolvenzverfahren. Nicht voreilig irgendwelchen Rücktritt erklären, weil wenn Sie voreilig sagen, ich trete das hier zurück, der ist insolvent, um Gottes Willen, dann verliert der Erwerber sofort sein einziges Druckmittel,

00:11:37: um an sein Geld zu kommen, die sogenannte Auflassungsvormerkung, die im Grundbuch eingetragen wird, als Sicherheit, dass diese Einheit nicht noch an den anderen übertragen werden kann. Bei einem Rücktritt, das ist der größte Fehler, den man machen kann, verliert man sofort dieses Recht, dieses eigentumsgleiche Recht und kann dann gar nicht mehr über irgendwas verhandeln.

00:11:58: Deshalb sollte man da sehr vorsichtig sein, auf gar keinen Fall ohne eine anwaltliche Beratung irgendwelche Schritte einleiten und sich auch darüber im Klaren sein, dass die Insolvenzverwalter auf Anrufe der einzelnen Gläubiger in der Regel nicht reagieren. Ja, man muss dann leider sehr, sehr geduldig sein und abwarten, ob aus der vorläufigen Insolvenz tatsächlich ein Insolvenzverfahren wird. Und dann wird es darum gehen, mit den anderen Gläubigern eine sinnvolle Lösung zu finden. In vielen Bauträgervorhaben funktioniert, dass die Gemeinschaft gemeinsam

00:12:32: weiterbaut. Das muss auch gut vorbereitet und begleitet werden. Bei den Wohnungseigentümergemeinschaften, wo nur noch wenige Restarbeiten zu machen sind, ist das einfacher, als wenn erstmal nur der Rohbau steht und vielleicht die Zimmermannsarbeit noch gar nicht ausgeführt ist. Wenn ich mal im Rohbau stecke, das ist sehr komplex. Wer wagt sich da dran? Ist alles ordnungsgemäß geplant? Sind Mängel jetzt da oder nicht? Was ich aber auf jeden Fall machen muss, egal ob vorläufige Insolvenz oder was auch immer, als Bauträger, Erwerber oder auch als jemand, der von einem Generalunternehmer jetzt ein Haus gekauft

00:13:10: hat und es bauen lässt, sie müssen den Bautenstand feststellen. Sobald klar ist, hier läuft ein Insolvenzverfahren, sei es auch vorläufig oder endgültig, muss ich vom Zeitpunkt X an einen Bautenstandsfeststellung durchführen. Da empfehle ich auch jedem Eigentümer, das selbst in die Hand zu nehmen. Ja, das kostet Geld und da gibt es sehr gute Experten in verschiedenen, sehr guten Netzwerken bundesweit. Bauherrenschutzbund habe ich schon genannt. Es gibt den Verband privater Bauherren und andere Sachverständigen-Netzwerke, wo man sich gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern zusammentun kann. Und dann sowohl im Bauträgerkauf meine Eigentumswohnung

00:13:48: als Sondereigentum feststellen lassen. Und dann aber auch, was viel wichtiger ist bei der Wohnungseigentümergemeinschaft, das Gemeinschaftseigentum. Also etwas ketzerisch gesagt, das hat uns unser Prof vor vielen Jahren schon eingebläut, wenn Sie mal einen Käufer haben von der Eigentumswohnung, machen Sie ihm bitte klar, das Große und Ganze, die Hülle, alles was zusammenhält und wahrscheinlich

00:14:11: sogar viel mehr gehört der Gemeinschaft und dem Erwerber gehört eigentlich nur die Luft zwischen den Wänden. Ja, das ist vielleicht etwas kätzerisch, aber vieles sagen sie. Deshalb ist die Gemeinschaft und da gemeinsam an einem Strang zu ziehen unfassbar wichtig. Und wie komme ich an die Kontakte? Also wie vernetze ich mich da idealerweise und beauftrage ich so einen Gutachter dann allein? Oder versuche ich dann eine Gruppe zu bilden und wir beauftragen dann den Gutachter?

00:14:36: Also aus Kostengründen würde ich empfehlen, eine Gruppe zu bilden, weil sich dadurch die Kosten minimieren. Es gibt natürlich auch Gutachten, die sagen, je nachdem, wie groß der Komplex ist. Es gibt ja welche, die sagen, ich übernehme keine Einheiten, die größer als 20 Wohneinheiten sind. Oder andere sagen, es macht mir gar nichts aus, mein Büro kann auch 100 Einheiten stemmen. Da muss man einfach gucken, wer da in der Nähe ist. Ich würde mich zunächst mal an die schon erwähnten Verbraucherschutzverbände wenden. Die haben bundesweite Netzwerke und Sachverständige, die bei der Überprüfung des Bautenstandes und bei dem, was sie machen, die Verbraucherbrille aufhaben. Das ist ein bisschen anders als bei TÜV oder

00:15:13: DEKRA. Da hänge ich mich jetzt mal ein bisschen weit aus dem Fenster. Aber die werden in der Regel von der Bauträgerse überwachen. Und da fehlt es mir ab und zu mal an der Sicht des Verbrauchers, weil das sind die, die am Ende am allermeisten Geld drauflegen müssen. Es darf einfach nicht passieren, dass eine Bauleistung überzahlt wird. Und das ist problematisch, wenn ich eben keinen guten und fairen und ausgewogenen Bautenstandsfeststellung habe. Also ich empfehle dann eben da in diese Netzwerke reinzuschauen. Die kann man online einklicken und gibt man dann die Postleitzahl vom eigenen Bauvorhaben ein.

00:15:51: Und dann bekommt man auch einen Vertreter vor Ort. Das mache ich auch, wenn es jetzt ein Generalübernehmer ist, oder? Das mache ich genauso. Ja, auch beim gleichen Netzwerk. Richtig. Das gilt für beide Fälle. Wichtig ist, dass ich den Bautenstand feststellen lasse, weil bis der Insolvenzverwalter tatsächlich

00:16:08: ein Gutachter beauftragt, wenn er entscheiden sollte, er will weiter bauen, will den Bautenstand festgestellt wissen oder aber er sagt, wir rechnen jetzt hier ab und gucken mal, was zu zahlen ist. Da kann man nicht, sollte man nicht drauf warten. Das sollte man selbst in die Hand nehmen, zumal man ohnehin warten muss. Man ist in so einem Schwebezustand, bis der Insolvenzverwalter alles geprüft hat und entscheidet, wie er mit diesem Bauvorhaben umgeht. Das heißt, ich mache eigentlich zwei Dinge. Ich versuche, die Mitstreiter zu finden, also meine anderen Eigentümer, die in der gleichen Einheit sind, wenn es die gibt. Und ich versuche, einen Anwalt, mir anwaltliche Hilfe zu holen. Auf jeden Fall. Und diesen Gutachter, das sind eigentlich drei Dinge, dann über das Netzwerk zu organisieren.

00:16:51: Ja. und einen Generalübernehmer hat, was man da vielleicht noch anderes tun kann? Da gibt es keine Unterschiede. Da ist es auch meistens leichter, weil sie ja alleine Entscheidungen treffen können. Ja, sie können sagen, okay, ich steige jetzt hier aus, weil ich finde hier keinen, der hier weiterbaut. Und wenn ich eine Handfreigabeerklärung der Bank habe, die ich normalerweise haben muss, wenn ich eine makler- und bauträgerkonforme Notarurkunde vor mir liegen habe, dann bekomme ich zumindest mein Geld zurück, was ich bis jetzt dahin eingezahlt habe. Problematisch wird es dann aber mit Folgekosten, Anwalt, Gutachter und sowas.

00:17:37: Damit muss man dann meistens leider Gottes aussteigen, weil man hat dann auch Gewissheit. Es ist nicht so selten, dass bei Insolvenzen beim Generalunternehmer behauptet wird, die Leistung ist mangelfrei und ich krieg noch 50.000 Euro. Das überprüft dann der Insolvenzverwalter erst mal nur oberflächlich. Dann sind sehr schnell Schreiben draußen, in denen drinsteht, wir hätten gern noch 50.000 Euro.

00:18:03: Da ist es wichtig, dass der einzelne Bauherr, der seinen Bautenstand hat überprüfen lassen, nachweisen kann, dass der Bautenstand eben nicht diesen Wert hat. Und auch die oder die Mängel vorliegen. Und dann sollte man sich direkt entweder vom Gutachter die Kosten der Mängelbeseitigung schätzen lassen

00:18:21: oder aber bereits Kostenvoranschläge einholen, damit man notfalls, sollte es tatsächlich noch Restwerklohnforderungen geben, der Bautenstand ist so weit in Anführungszeichen nicht überzahlt, aber mangelhaft, dann kann ich mit den Kosten, weil der Insolvenzverwalter wird in der Regel nicht die Mängel beseitigen. Dann kann ich mit den Kosten, die ich ausgeben müsste, um den Mangel zu beseitigen, die Aufrechnung erklären.

00:18:48: Aber die Fälle sind so selten. Es ist so selten, dass ein privater Bauherr tatsächlich mal zu wenig bezahlt hat und die Werkleistung noch zu vergüten hätte. Aber wenn er so eine Rechnung kriegt, also schon mal gar nicht bezahlen. Direkt zum Anwalt. Also im Fall der Insolvenz ist es unfassbar wichtig, auf jeden Fall anwaltische Hilfe zu holen. Gerade beim Bauträgervertrag aufgrund dieser Gefahr des Verlusts der Auflassungsvormerkung. Die Gefahr habe ich ja beim privaten Hausbauer, der auf seinem eigenen Grundstückseigentümer und deshalb auch Eigentümer des Hauses, was da entstanden ist.

00:19:25: Und auch wenn es unvollständig ist. Aber trotzdem muss man auch wissen, wie verhalte ich mich jetzt richtig und welche Anträge stelle ich? Entscheide ich mich jetzt für eine Kündigung? Ja oder nein? Sie können beispielsweise auch beim B nur den werkvertraglichen Teil des Bauträgervertrages. Aber das muss so minutiös und exakt geprüft und vorbereitet werden. Das kann man nicht ohne eine anwaltische Unterstützung tun.

00:19:55: Das ist leider so. Und muss ich die Bank auch informieren? Muss ich das auch sofort machen? Ja, Sie sollten natürlich auch Ihre finanzierende Bank informieren über die Situation, weil die wird ja im Zweifel auch sich kurz schließen mit der Bauträgerbank.

00:20:12: Die allermeisten Bauträgerprojekte werden nicht aus der Portokasse bezahlt, sondern die Bauträger nehmen selbst hohe Darlehen auf. Und das ist ja quasi die Globalgläubigerin der Bauträgerin, die ganz oben sitzt und sagt so, ich sitze jetzt hier im ersten Rang und überhaupt, ich habe das Sagen und mit denen muss man sich auch auseinandersetzen, dass dann das nächste Schritt, wenn sie dann so weit kommen, dass sie eine Lösung gewollen für eine Hausgemeinschaft. Das haben wir oft in den Fällen, wo schon relativ weit gebaut wurde, aber die Mängel noch nicht beseitigt sind.

00:20:46: Da gibt es oft Gespräche mit der Bank, dem Insolvenzverwalter und den Vertretern der Wohnungseigentümergemeinschaft und ihren Anwälten. Das gilt wie immer im Leben, man muss mit den Menschen sprechen. Man muss ganz klar sagen, ich habe jetzt diese Situation, wie können wir das hier klären? mit den Menschen sprechen. Man muss ganz klar sagen, ich hab jetzt diese Situation,

00:21:05: wie können wir das hier klären? Ein bildschleubiger Unternehmer, der in die Insolvenz flüchtet, weil er viel zu viel Geld geholt hat und Löcher gestopft hat aus anderen Bauvorhaben, dem das Wasser bis zum Hals steht, mit dem können sie nicht sprechen. Der hat nur Existenzprobleme

00:21:23: und mit dem bekommen sie keine sinnvolle Lösung hin. Aber ein vernünftiger Bauträger sagt, wir haben jetzt eine Schieflage, Materialkosten sind explodiert. Da kann man auch vernünftige Lösungen schaffen, die vielleicht auch mal aussehen, dass die Gemeinschaft entscheidet, wir zahlen hier noch was on top,

00:21:41: damit wir bis hierhin den Bautenstand bekommen. Und dann gegebenenfalls die anderen Leistungen, jeder in Eigenleistung im Sondereigentum fertigstellt. Da gibt es viele Varianten, aber es ist einfach wichtig, dass man miteinander spricht und das kommuniziert. Wenn man sich nur duckt und sagt oder drauf wartet, da kommt schon irgendwann einer, der was für mich tut, dann ist es schon schlecht, weil es kommt niemand, der ihre Arbeit erledigt und es kommt niemand, der für sie kommuniziert.

00:22:05: Man muss miteinander sprechen und sagen, das ist meine Situation. Wie kriegen wir die Kuh vom Eis? Gibt es eine sinnvolle Lösung für alle? Oder muss ich davon ausgehen, dass das Ding gegen die Wand fährt und alle nur viel Geld verlieren? Wenn das frühzeitig klar ist, kann ich mich besser drauf einstellen, als wenn ich ein halbes Jahr auf irgendwas hoffe, was nie kommen wird.

00:22:27: Also proaktiv werden, Verantwortung übernehmen und versuchen, mit den anderen allen zu sprechen, auf Augenhöhe. Richtig. Okay. Jetzt wechseln wir doch mal die Situation für Leute, die noch nicht in dieser schlimmen Situation sind. Das haben wir ja gerade besprochen, was die dann zu tun haben, sondern Leute, die gerade überlegen oder schon länger überlegen, sich ein Eigenheim zu kaufen, ob jetzt Wohnung oder eben auch Haus und jetzt natürlich nicht wissen, kann ich überhaupt einem Bauträger das Risiko eingehen, kann ich dem vertrauen, wie entscheide ich, ob ich jemandem vertrauen kann und wie kann ich mich so ein bisschen wie kann ich davor beugen, dass ich da nicht reinschletter in so eine Situation?

00:23:07: Ja da gibt es so ich sag mal so ein fünfpunkte Strategieplan, nenne ich den jetzt mal. Also ich möchte ein Bauträgerprojekt, also ich möchte eine Eigentumswohnung in einem Bauträger? Ist das eine Bauträgergesellschaft, die extra für dieses Bauvorhaben gegründet wurde? Mit wem habe ich es denn hier genau zu tun? Wer steht da im Hintergrund? Wie sieht die finanzielle Situation aus? Sind die stabil?

00:23:32: Ist das eine Bauträgergesellschaft, die schon seit 30 Jahren agiert? Oder ist es jemand, der erst vor vier Monaten quasi die GmbH gegründet hat? was alles vorkommt. Es gibt auch andere Gesellschaftsformen, bei denen man grundsätzlich sagen sollte, limited oder was auch immer, Finger davon. Das gilt auch für den Bau auf dem eigenen Grundstück. Also Bonitätsauskünfte einholen ist Punkt eins. Punkt zwei, wenn ich einen Kaufvertrag bekomme vom Bauträger,

00:23:59: da muss ich den richtig verstanden haben und die allerwenigsten verstehen, was da steht. Darum lasse ich meinen Bauträgervertrag grundsätzlich juristisch prüfen. Und zwar von einem Fachanwalt für Bau und Architekten- und Immobilienrecht, der sich im Verbraucherbaurecht auskennt. Weil die Rechte der Verbraucher sind so spezifisch, da brauchen sie einen Anwalt, für den das kein Fremdwort ist.

00:24:24: Und wo finde ich jetzt den? Sie können sich bei der Rechtsanwaltskammer erkundigen, nach einem Fachanwalt für Bauarchitekten und Immobilienrecht, der sich im Verbraucherbaurecht besonders auskennt. So jemand muss da sein. Ich erkläre auch, warum. Die meisten sagen, der Notar macht doch den Vertrag.

00:24:44: Da brauche ich doch nicht noch einen Anwalt. Ja, der Notar wird sehr, sehr häufig in 90 Prozent der Fälle, in 90 Prozent der Fälle wird der Notarvertrag vom Bauträger beauftragt. Die kennen sich, ich will es nicht kätzerisch sagen, vom Golfen, sondern die kennen sich halt, weil da immer die Geschäfte gemacht werden. Und manchmal verliert man so ein bisschen den Blick für den Verbraucher auf der anderen Seite. Und ich habe noch keinen Bauträgervertrag auf dem Tisch gehabt,

00:25:14: den ich meinem Verbraucher nicht erklären musste. Der musste hat dann erst mal danach verstanden, welche rechtliche Position er in diesem Konstrukt hat, dass er gar kein Bauherr ist, sondern dass der Bauträger Bauherr ist bis zum Schluss. Dass man am Ende, wenn man alles bezahlt hat und alles mangelfrei ist, erst dann das Eigentum verschafft bekommt. Dass man eine schwierige Situation hat,

00:25:35: dass man aber auf der anderen Seite nicht, das steht ja auch in einigen Verträgen noch drin, dass man da den Bautenstand gar nicht überprüfen darf, ohne sich vorher anzumelden. All diese Dinge wird begründet mit Sicherheit auf der Baustelle. Aber viele vertuschen damit Fehler oder Mängel, oder die Möglichkeit, Mängel festzustellen. Deshalb sollte man darauf achten,

00:25:55: dass man niemals ohne einen Sachverständigen das durchführt. Sie müssen jemanden haben, der Ihnen den Vertrag erklärt. Bauträgerverträge müssen geprüft werden durch einen Anwalt. Viele Notar haben damit kein Problem. Die sagen, was ist Ihnen wichtig? Was oft nicht drinsteht, sind Vertragsstrafen.

00:26:12: Wenn der Unternehmer nicht fertig wird. Sie stellen sich darauf ein auf Frühjahr 2025. Und de facto wird es Frühjahr 2027. Was machen Sie mit den zwei Jahren? Da müssen Sie, wenn Sie vorher die Verzugsschäden geregelt haben, und zwar nicht nur die, die im Gesetz stehen, sondern eben vielleicht sogar eine Vertragsstrafe vereinbart haben,

00:26:30: auch entsprechende, sagen wir mal, vertragliche Druckmittel nutzen, um dem Unternehmer klarzumachen, für mich ist es wichtig zu wissen, wann kann ich rein und wann muss ich meinechnen? Zumal das seit 2018 auch so im Gesetz vorgesehen ist, dass man sagen muss, wann es bezogen werden kann. Also dass man sich da festlegt. Also es gehört in die Vertragsprüfung. Punkt.

00:26:50: Das war jetzt quasi. Sind Sicherheitsklauseln im Vertrag vorhanden? Die fehlen ja ab und zu. Das ist eben alles im Rahmen der Vertragsprüfung festzustellen. Sicherung, die ich abschließen kann? Ja, es gibt Baugeldsicherungen, aber beim Verbraucher gibt es eben nur die Vertragserfüllungssicherheit von fünf Prozent der Auftragssumme. Das ist das, was Sie am Anfang in der ersten Rate

00:27:14: nicht zahlen. Normalerweise zahlen Sie in der ersten Rate beim Bauträgervertrag nach Unterzeichnung des Vertrages 30 Prozent, weil Sie nicht nur das Bauwerk bezahlen, sondern eben auch ein Teil des Grundstücks und natürlich der Projektierung, Planung, all dieser Dinge. Die 5 Prozent führen dazu, dass sie bei einem guten, richtigen Vertrag nur 25 Prozent zahlen. Wenn die Wohnung 500.000 Euro kostet, dürfen sie bis zur Abnahme diese 25.000 Euro einbehalten. Das ist ihre Sicherheit. Aber es gibt

00:27:45: keinen Insolvenzschutz. Man kann sich nicht gegen Insolvenzen des Bauträgers versichern. Das ist einfach ein großes Problem. Und bei Banken gibt es ja so eine Einlagensicherung. Sowas gibt es wahrscheinlich dann auch nicht? Nein. Also ich kenne keine. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man das Risiko absichern kann und wenn, wird es wahrscheinlich unfassbar teuer sein. Es wäre überlegenswert, ob man sowas mal entwickelt, weil sie sagen es ja selbst, hier sind 1850 Erwerber betroffen bei diesem einen Bauträger.

00:28:19: Und das ist nur ein Bauträger. Überlegen Sie mal, wie viele Familien das sind, wie viele Schicksale das sind, wie viel Geld da nicht, also das hat mit nachhaltigen Bauen ja überhaupt nichts zu tun. Wenn man das irgendwie versichern könnte, wäre das sehr spannend, aber ich bin kein Versicherungsmathematiker und wüsste auch nicht, lässt es prüfen. Aber kann man sich irgendwie noch bilden, also dass man einfach auch weiß, auf was man sich da einlässt, wenn man jetzt vom Bauträger oder Generalübernehmer kauft? Gibt es da irgendwie... Genau.

00:28:52: Also wir haben am Anfang gesagt, recherchieren, was haben die drauf? Bonitätsauskünfte einholen, dann den Vertrag prüfen, sind alle Sicherheitsklauseln enthalten. Dann sollte ich mich natürlich auch mit einem Gutachter versehen, der mir die Leistungsbeschreibung des Bauträgers übersetzt und mir verständlich macht. Dann sollte man Regelungen wirklich treffen, wie zur Bauzeit, zu diesen Baufortschritten, Vertragsstrafen.

00:29:16: Das macht man alles mit dem Anwalt. Und der Sachverständige, der ist da für die Bautenstandsüberwachung, dass ich nicht zu viel zahle für etwas, was mangelhaft ist. Und natürlich, gerade beim Bauträgervertrag, sollte man sich auch informieren, was kommt auf mich zu. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ich habe 2011 zum Beispiel einen Bauherrenführerschein entwickelt. In diesem Bauherrenführerschein können Sie lernen, was auf Sie zukommt, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Da versteht man dann auch die komplexen Sachverhalte und sollte meines Erachtens bei so einem Projekt, bei dem man viele hunderttausend Euro

00:29:47: ausgibt, auch präventiv sich selbst informieren und sich die Dinge nicht einfach geschehen lassen. Den Satz, ich habe gedacht, der Notar beurkundet das, wird ja alles mit rechten Dingen zu gehen, den habe ich einfach in den letzten 30 Jahren viel zu oft gehört. Bauherrenführerschein, das klingt doch jetzt mal spannend. Was muss man sich darunter vorstellen? Also ist das ein Seminar oder wie schaut das konkret aus? Ja, also ich habe vor einiger Zeit, 2011, schon zwölf Jahre her, keine Onlinekurse gemacht, sondern analoge Kurse hier im Rhein-Main-Gebiet, weil es mir

00:30:24: wichtig war, Bauherren und Immobilienkäufer frühzeitig zu informieren. Als Anwältin bin ich ja immer als Streithelferin unterwegs und ich habe bei vielen, vielen Fällen einfach bemerkt, wenn da vorher der Vertrag besser gewesen wäre und da klarer kommuniziert worden wäre und viele Regelungen besser getroffen worden wären, wäre es nicht zum Streit gekommen. Verträge sind zum Vertragen da. Um das alles zu verstehen, habe ich dann diese Kurse gemacht. Die habe ich analog gemacht, im Rhein-Main-Gebiet.

00:30:50: Und die Kurse waren immer ausgebucht. Immer. Und irgendwann, kurz bevor Corona uns dann ohnehin ins Online-Leben quasi gezwungen hat, hat mir schon mal jemand gesagt, digitalisiere das doch, weil du kannst ja nicht nach Hamburg fahren, nach München fahren. Multiplizier es einfach, damit ist es auch für dich angenehmer. Und in diesem Bauherrn-Führerschein, den wir dann 2018 quasi digitalisiert haben, kann man jederzeit Zugriff haben auf einen Online-Kurs mit Videos, mit Audios, mit Checklisten, auf den ich jederzeit zugreifen kann. Lebenslange Zugriffsrecht.

00:31:25: Es gibt auch noch On-Top-Regelungen, zum Beispiel die Traumhausformel, wo Sie zu der Schulung noch die Vertragsprüfung kaufen können. So haben Sie so eine Art Rundum-Sorglos-Paket. Online-Schulung, die ich jederzeit abrufen kann. Ich hab mich ganz bewusst für diesen jederzeit nutzbaren Kurs entschieden. Schieden, weil man ganz oft manchmal ist, hat man am Wochenende Zeit,

00:31:48: mich jetzt nicht mal zwei Stunden Zeit zu nehmen, da rein zu gehen. Man kann immer wieder reinschauen, man kann immer wieder die Checklisten runterladen. Abnahmeprotokolle, wie man sich richtig verhält, das steht ja alles drin. Also das ist eigentlich so eine juristische und bautechnische Absicherung für die Bauabläufe. Ja, ein bisschen mein Baby ist jetzt in vielfacher Hinsicht kopiert worden. Das spricht für mein Produkt. Ja, okay. Sehr gut.

00:32:14: Und Prävention ist besser. Also, ich sag immer, alles, was nicht vor Gericht landet, ist gut. Viele Bauherren sind sehr unzufrieden mit Prozessabläufen, gerade in Bausachen, weil die Insolvenz kommt und dann kann man gar keinen Anspruch mehr durchsetzen, auch wenn man im Recht ist. Und darum ist mir Prävention einfach so, so wichtig. Und das ist eigentlich das, was ich seit zwölf Jahren vorwiegend mache. Präventive Beratung, auf die Schulung hinweisen, sich vorher schlau machen, sich die richtigen Sparrings-Partner zu holen, den Fachanwalt für die Prüfung des Vertrages

00:32:48: und den Sachverständigen, da ist man auf einem guten Weg. Und es gibt keinen Rechtsstreit, das ist mir persönlich viel lieber. In meiner Berufsordnung als Anwältin steht auch drin, meine Aufgabe ist, Streit zu vermeiden und Konflikte zu lösen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Ja, so steht es in meiner Berufsordnung. Und das nehme ich wirklich wörtlich. Und so macht mir mein Arbeiten auch ganz, ganz viel mehr Spaß,

00:33:08: als wenn ich immer nur, wenn das Kind im Brunnen liegt. Für mich als Anwältin ist es einfach wichtig, dass private Bauherren wissen, dass es in Bausachen in der Regel keinen Gewinner gibt vor Gericht. Ganz häufig wird verglichen und am Ende, auch wenn man gewinnt, kann es zur Insolvenz kommen, dann kriegt man gar kein Geld. Und darum sollte man es wirklich

00:33:29: verhindern, dass es zum Streit kommt. Klare Verträge, niemals zu viel zahlen für den Bautenstand, sich gut begleiten und vorbereiten zu lassen und eigenes Wissen anordignen, dann ist man auf der sicheren Seite. Nur, dass man so eine Größenordnung hat. Was kostet jetzt so ein Bauherrenführerschein? Wo bin ich da ungefähr? Der Bauherrenführerschein kostet 259 Euro. Ach, das ist ja ein super Preis, wenn man das im Verhältnis zu dem Risiko setzt.

00:33:57: Ist das ja wirklich ein ganz tolles Angebot. Ja, es gibt noch vielleicht noch kurz den Preis zur Traumhausformel. Da hat man den Kurs, der ist inkludiert. Also man kann auch jederzeit immer wieder zugreifen, wann auch immer lebenslang. Man hat dann eben noch die Vertragsprüfung dazu und einmal im Monat die Möglichkeit Rechtsfragen beantwortet zu bekommen während der Bauphase. Das ist sehr sinnvoll, weil man dann eben quasi so ein juristisches Backup hat. So hat man so eine juristische Rundumbegleitung und das ist ein bisschen teurer als 259 Euro. Das kostet 1950 Euro. Ist aber von den Bauherren, die sagen, ich will jetzt einfach mal alle Risiken absichern und immer, wenn es grieselt auf

00:34:36: eine Anwältin oder einen Anwalt zurückgreifen, dann ist das auch eine gute Lösung für einen Erwerber einer Bauträgerimmobilie. Und ist dieser Bauherrenführerschein jetzt explizit was, wo ich dann in großen Einheiten, also für Bauträger, wo ich in einer großen WEG baue oder was kaufe oder auch für jemanden, der sagt, ich kaufe ja nur oder ich baue ja nur mein einzelnes Einfamilienhaus mit einem Generalübernehmer. Uns war es wichtig, dass man so ein Produkt entwickelt, das alles umfasst und deshalb ist der Bauherrenführerschein für Bauherren geeignet, die auf eigenem Grundstück bauen. Für solche mit einem Generalunternehmer bauen oder mit einem Architekten. Das ist quasi, gibt es dafür extra so ein Unterkapitel für den Erwerber einer Eigentümergemeinschaft, also in einer Wohnungseinheit in einer Eigentümergemeinschaft.

00:35:29: Den gibt es auch ein Kapitel und alle rundum Gebiete, wie rüge ich einen Mangel richtig, wie verhalte ich mich bei der Abnahme richtig, das ist alles im Kurs implementiert und darum ist er so allumfassend, weil in den Kernpunkten, in den juristischen Fragen, Kündigungen, Abnahmemängel sind diese Bauvorhaben sehr ähnlich. Das war mir wichtig, alles so einfach wie möglich zu strukturieren und auch verständlich für den Laien, damit er weiß, in welcher Rechtsposition bin ich.

00:35:57: Wenn ich nur eine Eigentumswohnung kaufe, kann ich mich trotzdem durch die Kapitel kaufen, vom Architekten durchklicken, weil da auch viele Dinge drin sind, die meinen Horizont einfach erweitern und ich vielleicht ein bisschen besser verstehe, wie verschiedene Leistungsphasen sind, wann eine Planungsphase anfängt und aufhört. Das ist alles schon interessant, weil Bauen ist ja so ein Lebensprojekt und

00:36:18: das macht man ja nicht so nebenbei. Und da ist es gerade für einen Laien wichtig, dass er weiß, was auf einen zukommt. Aber wie ich so raushöre, geht es dann speziell schon um Neubau. Oder wenn ich jetzt eine Bestandsimmobilie kaufe, ist das dann auch interessant? Dazu gibt es auch ein Kapitel. Ja, weil auch da wieder Parallelen bei Kündigung, Vertragsgestaltung, Mängel, Abnahme. Das ist quasi deckungsgleich, passt einfach beim Bauen und Sanieren im Bestand. Da haben wir sogar einen eigenen Bauherren, also einen Sanierungsführerschein entwickelt,

00:36:52: der ist günstiger, der kostet 89 Euro. Da geht es aber nur ums Bauen und Sanieren im Bestand. Und das haben wir auch in Kooperation mit einer Frankfurter Bank quasi ins Leben gerufen, weil wir sagen, es gibt welche, die bauen Sanieren im Bestand, die wollen vielleicht nur ein Bad umbauen, die wollen vielleicht sich energetisch sanieren und für die haben wir das Ganze ein bisschen abgespeckt. Aber das ist wirklich auch wirklich eine abgespeckte Version für die, die so in kleinerem Stil

00:37:19: umbauen und sanieren. Ansonsten gibt es im normalen Bauherrenführerschein auch ein Kapitel zum Umbau und Sanieren im Bestand. Da steht dann auch was zum Denkmalschutz und so weiter. Ich glaube auch, dass das ein tolles Angebot ist für jemanden, der sonst einfach nur wild googelt, wenn er irgendwie ein Problem hat und nicht weiß, welche Information hat jetzt wirklich Hand und Fuß und welche ist quasi einfach so im Internet, dass man da wirklich auch so eine, sag ich mal, eine Quelle hat, der man einfach vertrauen kann. Und zur Not kann ich dann immer noch auch jemanden fragen. Also ich glaube, das ist für viele ganz gut.

00:37:48: Und der Preis ist wirklich super. Also da kann man gar nichts sagen. Viele sagen, oh Gott, ist mir zu teuer, mach ich nicht. Da sage ich immer, gut, das muss man gucken, was einem die Sicherheit wert ist. Auf der anderen Seite habe ich echt wirklich viel Erfahrung. Nach 30 Jahren Verbraucherbaurecht weiß man eigentlich, wo es hakt. Ich glaube, ich habe auf meinem Schreibtisch schon fast alle Bauverträge, die in Deutschland kursieren.

00:38:10: Ich kenne die Fallstricke. Das macht mir auch Spaß, dass ich aus dieser Erfahrung schöpfen kann. Verbraucherschutz ist das, was mich so ein bisschen antreibt, bewegt, weil die Baulobby, die ist schon sehr stark. Ja, die haben ja auch schon eine eigene Legal-Abteilung zum Teil. Und da hat man natürlich dann als Privatperson ja gar nicht das Geld oder auch gar nicht so das Know-how, sich da irgendwie auch groß zu wehren.

00:38:34: Also da muss man schon sich auch jemanden holen, der damit auf Augenhöhe dann einfach auch mit denen das aushandeln kann. Und jetzt nochmal zu den Insolvenzmeldungen. Deiner Erfahrung nach, du hast ja sehr viel Erfahrung, welchen Zeithorizont muss man da so einschätzen? Geht es da jetzt um ein paar Monate oder geht es da jetzt um Jahre, wenn so ein Bauträger Insolvenz anmeldet, bis sowas geklärt ist? Also man muss mit mindestens drei bis sechs Monaten Schwebezeit rechnen. Da passiert erstmal nichts. In der Zeit kann ich erst mal nutzen, den Bautenstand festzustellen und festzuzurren, wo geht die Reise hin. In der Zeit kann ich mich mit den anderen Wohnungseigentümern

00:39:09: zusammentun und sagen, wir haben das in Situation, einer setzt sich den Hut auf und organisiert das. Man kann dann versuchen, einen Sprecher für den Bauträger, der Bauträger darf dann irgendwann sowieso nicht mehr agieren, wenn das Insolvenzverfahren dann auch in der vorläufigen Insolvenz da ist ja quasi nicht mehr handlungsfähig, dass man dann irgendwie einen Ansprechpartner für den für den Insolvenzverwalter

00:39:35: aussucht. Aber da muss man schon mit mehreren Monaten rechnen. Ich hatte auch schon Bauvorhaben, in denen dann erst nach zwölf Monaten oder auch später, je nachdem wie viele betroffen sind, mit der Rückmeldung des Insolvenzverwalters quasi rechnen konnte, ob die Erklärung eben, mit der Erklärung wir erfüllen oder wir erfüllen eben nicht, was die Regel ist. Meistens wird das Verfahren, das Bauvorhaben nicht fortgesetzt. Ja, also vielen, vielen Dank Manuela. Ich habe jetzt ganz viel mitgenommen, ganz viel gelernt. Auch der Unterschied zwischen Bauträgerrecht und Generalübernehmerrecht, dass es da eben ganz große Unterschiede gibt und auch ganz klar gelernt, was man dann tut, also wo ich mich hinwenden muss und dass ich eben auch mich bilden sollte,

00:40:23: bevor ich überhaupt was unterschreibe. Also dass ich da auch mich bilden sollte, bevor ich überhaupt was unterschreibe. Also, dass ich da auch in der Verantwortung bin, mir quasi Wissen anzueignen und auch wirklich verstehen muss, was ich da eigentlich unterschreibe, weil es eben ein sehr hohes Risiko ist. Und dass viele wahrscheinlich eher einfach nur so reinschlittern und hoffen, dass alles gut geht. Aber es leider eben die Realität ist, dass es nicht immer alles gut geht. Und deshalb, genau, packe ich auf alle Fälle den Link zu dem

00:40:50: Bauherrn-Führerschein und auch zu dem Verein mit dem Verbraucherschutz, packe ich alles in die Shownotes. Und ja, dann bedanke ich mich nochmal für die Zeit und für die tollen Tipps, die du uns gegeben hast. Ja, vielen Dank, dass ich hier in deinem Podcast Holy Home sein durfte. Wie du so schön sagst, Holy Home, es geht um unser heiliges Zuhause. Es geht immer um Menschen und darum ist das, was du machst oder das, was wir machen bei Bauglück, ich in meiner Kanzlei oder mit unserem Podcast planbar Menschen informieren und auf den richtigen Weg zu bringen. Das ist toll. Ich unterstütze es wirklich sehr gern.

00:41:26: Ich war auch happy, dass du mich eingeladen hast. Hab deinen Podcast schon länger verfolgt, auch bei Instagram. Und ich finde es toll, dass man sich da so gegenseitig unterstützt und auch so eine große Bandbreite für die Menschen, die ihr Wohneigentum schaffen wollten, zurechtlegen kann und darlegen kann. Das finde ich super. Ganz, ganz lieben Dank, dass ich da sein durfte und weiterhin viel Erfolg mit deinem tollen Podcast. Ja, danke schön und bis bald mal wieder. Also bis dann. Tschüss. Tschüss Anna. Sodala, das war das Interview mit Manuela zur rechtlichen Situation bei Insolvenzen mit Bauträgern oder Generalunternehmern? Ich fand das Gespräch unglaublich aufschlussreich, weil mir nochmal bewusst wurde, in was für

00:42:10: eine abhängige Situation man da reinschlittert. Also ich hoffe ihr habt auch ganz viel aus der Folge mitgenommen und geht jetzt vorsichtiger mit zu Verträgen um. Wenn ihr jetzt Freunde oder Bekannte habt, die entweder mit einem Bauträger bauen oder gerade dabei sind, so einen Vertrag zu unterschreiben, dann teilt bitte unbedingt die Folge mit ihnen, nicht dass sie da irgendwas unterschreiben, was sie dann noch bereuen. Und natürlich könnt ihr auch gerne meinen Kanal abonnieren, damit ihr keine frischen

00:42:38: Folgen verpasst. Ja, also bis zum nächsten Mal. Ich freue mich auf euch. Bis dann. Ciao. Transcribed with Cockatoo

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